Rechtliche Neuerungen 2025

Auch dieses Jahr gibt es rechtliche Neuerungen, die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer betreffen. Eine Neuerung, die für viele Fragezeichen und so manche Zornesfalte sorgt, ist die Änderung hinsichtlich der Herstellerfreigaben für Motorradreifen. Das wollen wir uns heute mal genauer anschauen.

Bisherige Regelung

Gab es für Reifen, die andere Dimensionen/Spezifikationen wie die im Fahrzeugschein angegebenen hatten, vom Reifenhersteller eine Reifenfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung, konnte man die Reifen montieren und fahren. Diese Reifenfreigabe musste dann mitgeführt werden.

Neue Regelung

Seit 2025 gehen abweichende Reifendimensionen/Spezifikationen nur noch per Einzelabnahme durch TÜV, DEKRA etc.

Entwarnung vorne weg: für die meisten wird sich exakt gar nichts ändern. Solange Reifen aufgezogen werden, die den Spezifikationen im Fahrzeugschein (Zeile 15.1 und 15.2) entsprechen, passt alles und die Reifen müssen nicht extra eingetragen werden.

Im roten Rahmen: die Reifenspezifikationen

Wenn die Reifen auf eurem Motorrad also diesen Spezifikationen entsprechen (siehe Reifenflanken) geht für euch alles weiter wie bisher. Dabei spielt es auch keine Rolle, von welchem Hersteller die Reifen sind.

Solltet ihr allerdings Reifen auf eurem Motorrad fahren, die in den Spezifikationen abweichen (Größe, Breite, etc.), für die es aber eine Herstellerfreigabe bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) gab, wird es ab spätestens 01.01.2025 (Ablauf der Schonfrist für Reifen hergestellt (DOT) vor dem 31.12.2019) komplizierter. Denn diese Unbedenklichkeitsbescheinigung der Hersteller zählt nun nicht mehr.

In Zukunft muss man Reifen mit abweichenden Spezifikationen per Einzelabnahme durch TÜV, GTÜ, Dekra etc. eintragen lassen. Das kostet nicht nur Geld, sondern in den meisten Fällen auch nerven.

Jetzt könnte man ja sagen: „selbst schuld! Haltet euch doch einfach an die im Fahrzeugschein eingetragenen Spezifikationen“. Leider ist das nicht ganz so einfach. Gerade für ältere Motorräder sind die ursprünglichen Reifen in den damals festgelegten Dimensionen und Spezifikationen oft nicht mehr zu bekommen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller war da ein bequemer uns sicherer weg, moderne Reifen auf alten Motorrädern zu fahren.

Auch Extrem-Umbauten (sehr breite Reifen etc.) sind davon betroffen. Allerdings sind bei solchen Umbauten in der Regel auch schon vorher Einzelabnahmen nötig gewesen, da die Reifendimensionen bei solchen Umbauten stark vom Standard abweichen.

Hier war wohl auch schon vor der Neuregelung eine Einzelabnahme nötig

Fazit

Die meisten Motorradfahrer und Motorradfahrerinnen wird diese Änderung nicht direkt betreffen. Für alle anderen wird es teurer und komplizierter. Ob durch diese Änderung die Sicherheit im Straßenverkehr zunimmt wird sich zeigen müssen. Denn die Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch die Reifenhersteller waren ja auch nicht einfach aus der Luft gegriffen. Es wurde Herstellerübergreifend, mit nicht wenig Aufwand, erprobt und getestet. Über Sinn und Unsinn dieser neuen Regelung kann (und wurde) also viel diskutiert werden. Fakt ist aber: vorerst muss man sich den Gegebenheiten anpassen.

*alle Bilder mit KI erstellt

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